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Allgemeine Mietbedingungen (2026V1.9)

Der Mieter ist die natürliche Person, auf deren Namen der Vertrag ausgestellt wird.
Der Mieter ist zugleich der Zahler und der Hauptfahrer.
Der Vermieter ist die Firma Campy Camper mit Sitz in der 28 rue Chapelet – 64200 Biarritz, Frankreich, die dem Mieter die Möglichkeit bietet, das im beigefügten „Fahrzeugzustandsprotokoll“ beschriebene Fahrzeug zu mieten.
Der Mieter, der ein Fahrzeug online, telefonisch oder vor Ort reserviert hat, verpflichtet sich mit Annahme dieses Angebots, die nachstehend beschriebenen Vertragsbestimmungen uneingeschränkt einzuhalten.
Der Vertrag umfasst die allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie nachstehend definiert),
die besonderen Bedingungen (falls erforderlich),
das bei Fahrzeugübergabe und -rückgabe gemeinsam erstellte Fahrzeugzustandsprotokoll, die Rechnung sowie die Kaution.

Artikel 1 – Voraussetzungen für die Anmietung

Der Fahrer muss zwingend folgende Voraussetzungen erfüllen:

Alle diese Dokumente müssen gültig sein. Kopien offizieller Dokumente werden nicht akzeptiert.
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, behält sich Campy Camper das Recht vor, jede Vermietung unter Verantwortung des Mieters zu stornieren oder abzulehnen; ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

Der Mieter kann kostenlos einen Zusatzfahrer in den Vertrag aufnehmen. Dieser muss dieselben Anforderungen wie der Hauptfahrer erfüllen und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorlegen. Für diesen Fahrer gelten dieselben Vertragsbedingungen wie für den Hauptfahrer.

Im Falle eines Verstoßes wird, sofern der Vermieter nicht informiert wurde, standardmäßig der Hauptfahrer als verantwortlich angesehen.

Im Falle des Führerscheinentzugs des Hauptfahrers und sofern die Option „Zusatzfahrer“ nicht abgeschlossen wurde, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zum Firmensitz in Biarritz zu tragen.

Nur die im Mietvertrag ausdrücklich genannten Fahrer gelten im Rahmen der Versicherung des Vermieters als versichert. Wird das Fahrzeug von einer nicht im Vertrag genannten Person geführt, bleibt der Mieter allein für sämtliche Kosten infolge eines Schadensfalls verantwortlich.

Artikel 2 – Das gemietete Fahrzeug

Ein gemeinsames äußeres und inneres Zustandsprotokoll des Fahrzeugs (Zustand und Inventar der Karosserie sowie der bereitgestellten Ausstattung), das bei Beginn und Ende der Mietdauer erstellt wird, ist dem Vertrag beigefügt. Der Mieter muss dem Vermieter sämtliche offensichtlichen Mängel melden. Andernfalls gilt das Fahrzeug als dem Ausgangsprotokoll entsprechend. Reklamationen, die bei Abfahrt nicht vermerkt wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Das Fahrzeug ist in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, und muss dem ursprünglichen Zustandsprotokoll uneingeschränkt entsprechen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug innen und außen sauber zurückzugeben. Andernfalls werden Reinigungskosten in Höhe von 60 € inkl. MwSt. berechnet. Die Sauberkeit des Fahrzeugs wird bei Rückgabe festgestellt.

Alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs werden dem Mieter in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten (ausgenommen abgeschlossene Versicherungen).

Darüber hinaus trägt der Mieter die Kosten für sämtliche im Übergabeprotokoll aufgeführten Ausstattungsgegenstände, die bei Rückgabe fehlen oder beschädigt sind, auf Grundlage ihres Neupreises, der am Firmensitz des Vermieters ausgewiesen ist.

Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Der Vermieter stellt das Fahrzeug als Serviceleistung mit vollem Tank zur Verfügung. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, übernimmt der Vermieter das Auftanken und stellt dem Mieter die Kraftstoffkosten zuzüglich einer Servicepauschale zum jeweils geltenden Tarif (2,50 €/L zum 01.01.2026) gemäß den besonderen Bedingungen in Rechnung.

Artikel 3 – Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Sämtliche Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen gehen während der Mietdauer zulasten des Mieters. Zusätzlich wird für jeden Verkehrsverstoß oder jedes Bußgeld eine Bearbeitungsgebühr von 40 € inkl. MwSt. erhoben.

Mit Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Mieter, nicht unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem Einfluss zu fahren, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte.

Beim Führen des Fahrzeugs ist stets besondere Vorsicht geboten, insbesondere bei Müdigkeit, wobei regelmäßige Pausen einzuhalten sind.

Das Fahrzeug darf nicht mehr Personen transportieren als in der Zulassungsbescheinigung angegeben, und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Der Mieter verpflichtet sich außerdem, die Fahrzeugabmessungen korrekt einzuschätzen.

Schäden am Dach oder Unterboden sind nicht von der Versicherung gedeckt.

Das gemietete Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:

Der Mieter verpflichtet sich:

Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder Diebstahls profitiert der Mieter von einem technischen 24/7-Pannendienst und verpflichtet sich, die in der „Fahrzeugunterlagen“-Mappe angegebene Telefonnummer anzurufen.

Hinsichtlich der Pannenhilfe verpflichtet sich der Mieter, die Anweisungen seines Ansprechpartners genau zu befolgen. Andernfalls bleibt der Mieter finanziell verantwortlich für Leistungen, die ohne vorherige Zustimmung veranlasst wurden.

Im Falle eines Diebstahls oder Diebstahlversuchs muss der Mieter dies unverzüglich der Polizei sowie dem Vermieter melden und innerhalb von 48 Arbeitsstunden die Anzeige sowie die Originalschlüssel vorlegen.

Bei einem Verkehrsunfall muss der Mieter diesen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) melden und dem Vermieter eine lesbare Ausfertigung des gemeinsam ausgefüllten und unterzeichneten Unfallberichts sowie gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen übergeben.

Bei einem Unfall ohne Beteiligung Dritter muss der Mieter dem Vermieter eine Erklärung über die genauen Umstände des Schadens vorlegen.

Artikel 4 – Haustiere

Haustiere sind kostenlos erlaubt.

Sollte jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs eine gründliche Reinigung der Textilien (Haare, Gerüche, Verschmutzungen) erforderlich sein, können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

Artikel 5 – Versicherung

Gemäß den geltenden Vorschriften profitieren die im Vertrag genannten Fahrer von der vom Vermieter abgeschlossenen professionellen Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 € bzw. 500 € bei Abschluss der Option zur Reduzierung der Selbstbeteiligung.

Diese Versicherung gilt in den in Artikel 3 genannten Ländern.

Im Schadensfall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den Reparaturkosten eine Bearbeitungsgebühr von 40 € pro Schadensfall.

Wird durch den Versicherer festgestellt, dass keine Haftung des Mieters besteht („identifizierter Dritter mit gemeinsamem Unfallbericht“), werden lediglich die Bearbeitungsgebühren von der Selbstbeteiligung einbehalten.

Der Mieter ist in folgenden Fällen nicht versichert:

In all diesen Fällen haftet der Mieter bis zur Höhe der Selbstbeteiligung für sämtliche Reparaturen und/oder den Fahrzeugwert.

Artikel 6 – Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Fahrzeugschlüssel durch den Vermieter an den Mieter und endet mit deren Rückgabe.

Der Vertrag endet zum im Vertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt der Rückgabe. Für die Rückgabe gilt eine Toleranzfrist von 60 Minuten. Danach kann der Vermieter bei entstandenen Nachteilen eine Pauschale von 30 € inkl. MwSt. pro Stunde Verspätung berechnen.

In der Hochsaison gilt eine Mindestmietdauer von 7 Tagen, in der Neben- und Zwischensaison von 3 Tagen (mindestens 2 Nächte).

Jede Verlängerung bedarf einer Vertragsverlängerung und der Bestätigung durch den Vermieter.

Artikel 7 – Zahlung

Die Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mietkosten einschließlich Fahrzeugmiete, Optionen, Versicherungen und Kaution.

Die Kaution beträgt 2.500 € bzw. 500 € bei Reduzierung der Selbstbeteiligung und wird in Form einer Kreditkartenautorisierung hinterlegt.

Akzeptierte Zahlungsmittel:

Urlaubsschecks, American Express und Debitkarten werden nicht akzeptiert.

Artikel 8 – Stornierungsbedingungen

Stornierung durch den Mieter

Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Ohne Abschluss der „Stornierungsoption“ gelten folgende Bedingungen:

Die Stornierungsoption ermöglicht eine Rückerstattung bis 72 Stunden vor Abreise (abzüglich Bearbeitungsgebühren).

Stornierung durch den Vermieter

Der Vermieter kann die Reservierung stornieren, wenn:

Artikel 9 – Datenschutz und personenbezogene Daten

Die für die Anmietung erhobenen personenbezogenen Daten sind für die Erstellung des Mietvertrags erforderlich.

Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 in der jeweils geltenden Fassung verfügt der Mieter über ein Recht auf Widerspruch, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.

Zur Ausübung dieser Rechte ist ein schriftlicher Antrag an folgende Adresse zu senden:

Campy Camper
28 rue Chapelet
64200 Biarritz
Frankreich

Bei Verstößen gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei nicht gütlich beigelegten Streitigkeiten sind ausschließlich die zuständigen französischen Gerichte zuständig.

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